EINLEITUNG

Die bci GmbH ist in den Bereichen Identifikationstechnik, Bildverarbeitung und mobiler Datenerfassung tätig und bietet Kunden individuelle Systemlösungen für Produktion und Logistik.

Seit über 25 Jahren ist die bci GmbH erfolgreich national und international tätig. Als Arbeitgeber und Geschäftspartner ist sich die bci GmbH ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. In diesem Verhaltenscodex (Code of Conduct) führen wir die grundlegenden Werte zusammen, an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bci GmbH orientieren. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie diese Werte respektieren und die hier festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit umsetzen.

Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, wie Lieferanten, Kunden, Sub-Unternehmern, etc., dass sie die hier beschriebenen Standards berücksichtigen und deren Einhaltung aktiv überwachen.

Der Verhaltenscodex (Code of Conduct) der bci GmbH beruht auf den folgenden allgemein anerkannten Richtlinien

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

Der vorliegende Verhaltenscodex ist die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern (z. B. Lieferanten, Kunden und sonstige Dienstleister). Der Verhaltenskodex der bci GmbH gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftsführer.

Die bci GmbH behält sich das Recht vor, die Inhalte und Anforderungen dieses Verhaltenskodex (Code of Conduct) im Bedarfsfall zu ändern bzw. anzupassen. Etwaige Änderungen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert und deren Kenntnisnahme dokumentiert.

UNTERNEHMENSWERTE

Die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der bci GmbH sind Kompetenz, Leistungsbereitschaft und verantwortliches Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Geschäftsführung. Die Unternehmenswerte heben insbesondere die Verantwortung gegenüber Mensch und Natur sowie Fairness und Toleranz hervor. Hierzu gehören folgende Grundsätze:

  • Rechtskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten. Einhaltung und Beachtung von rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen
  • Der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten ist fair, höflich und respektvoll
  • Die Interessen von Kunden und Geschäftspartnern werden angemessen berücksichtigt
  • Soziales Engagement
  • Jedwede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer bestimmten Rassen- oder Religionszugehörigkeit oder anderer Merkmale wird unterlassen
  • In allen geschäftlichen Beziehungen haben Professionalität, Fairness und Verlässlichkeit oberste Priorität

MENSCHEN- UND ARBEITSRECHTE

Die bci GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Wahrung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich. Auch von unseren Geschäftspartnern wird erwartet, dass diese alle Menschen respektvoll und fair behandeln und die Wahrung der Menschenrechte sichergestellt wird.

VERBOT VON KINDER- UND ZWANGSARBEIT

Die bci GmbH bekennt sich zum Verbot von jeglichen Formen des Menschenhandels sowie der Zwangs- und Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen wird durch die bci GmbH das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung unter Berücksichtigung der nationalen Bestimmungen beachtet.

Die bci GmbH setzt voraus, dass auch ihre Geschäftspartner keine Form der Zwangs- und Kinderarbeit in ihrem Unternehmen fördern oder dulden.

DISKRIMINIERUNG

Die bci GmbH lehnt jede Form der Diskriminierung im Arbeitsumfeld ab. Ungeachtet Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Nationalität, sexueller Ausrichtung, Alter, Behinderung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung gewährt die bci GmbH die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeiter. Die Auswahl, Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich auf Grundlage ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten. Jede Form der sexuellen Belästigung oder des Mobbings von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird abgelehnt und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sanktioniert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönliche Sphäre anderer zu achten und auf Grundlage der o.g. Prinzipien im Geschäftsalltag zu handeln und zu kommunizieren.

Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie Chancengleichheit und Vielfalt fördern sowie Diskriminierung bei Beschäftigungsentscheidungen und sexuelle Belästigung unterbinden.

VEREINIGUNGSFREIHEIT UND ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der bci GmbH hat das Recht auf Vereinigungsfreiheit, die Möglichkeit sich frei in Gewerkschaften zu vereinigen oder Arbeitnehmervertretungen zu gründen oder beizutreten. Durch die Mitgliedschaft und aktive Arbeit in einer Gewerkschaft dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen.

Von unseren Geschäftspartnern wird erwartet, dass Sie die Wahrung dieser Rechte entsprechend sicherstellen.

VERGÜTUNG UND LEISTUNGEN

Die bci GmbH achtet auf die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierzu gehört die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen zur Arbeitszeit sowie das Recht auf eine angemessene Entlohnung und das Abführen der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen. Diese orientiert sich an den branchenspezifischen, regional- und marktgerechten Vergütungen und Leistungen, sofern gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen hierzu keine verbindlichen Vorgaben machen.

Die bci GmbH ist bemüht in sozialen Notfällen unbürokratische Hilfe zu leisten.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung bieten.

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT

Die bci GmbH versteht es als zentrales Anliegen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bedürfnisgerechtes, gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Maßnahmen zur Gesundheitsprävention und sportliche Aktivitäten werden angeboten und gefördert. Eine bedarfsbezogene Begleitung und Betreuung des Betriebs und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt ist gewährleistet. Notfall-Ausstattungen (Defibrillatoren, etc.) und Hilfsmittel zur Brandbekämpfung stehen an den erforderlichen Stellen bereit und ermöglichen eine schnelle Reaktion bei Unfällen oder in sonstigen Notsituationen. Die entsprechenden geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitssicherheit werden beachtet und unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch Dritte.

Auch unsere Geschäftspartner sind aufgefordert, die jeweils geltende nationalen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz sowie der Arbeitssicherheit zu beachten. Es wird erwartet, dass die Geschäftspartner aktiv Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle zu verhüten, um derart ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

UMWELTSCHUTZ

Die bci GmbH ist bestrebt dem Umweltschutz in allen Belangen, die durch das operative Geschäft tangiert werden, im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen aktiv Rechnung zu tragen. Das Ziel ist hierbei Umweltrisiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen und ein verantwortungsvolles Handeln des Betriebs und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten.

Hierzu zählen insbesondere

  • die Reduzierung des Energieverbrauchs und Treibhausgasemissionen
  • die Reinhaltung der Luft und einer damit verbundenen Steigerung der Luftqualität
  • die Erhaltung der Wasserqualität und der sparsame Gebrauch von Wasser
  • die Vermeidung von Abfall sowie die Unterstützung von Recycling-Kreisläufen

Die bci GmbH stellt sicher, dass alle anfallenden Abfälle sortenrein gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Entsprechende Sammelmöglichkeiten für eine getrennte Entsorgung stehen zur Verfügung.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie über die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften aktiv Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen und der Entstehung von Umweltschäden bewusst entgegenwirken.

IT-SICHERHEIT

Die bci GmbH gewährleistet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Einhaltung der gültigen Vorgaben und Regelungen des Datenschutzes. Weiterhin wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Informationssicherheit an die Verarbeitung von Informationen ihrer Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt werden.

Die im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung eingesetzten Anwendungsprogramme, Datenbanken, etc. sind integraler Bestandteil des Arbeitsalltags der bci GmbH. Zur Reduzierung einer Beeinträchtigung der EDV Systeme durch Schadsoftware, Programmfehler und missbräuchliche Datennutzung wird die EDV Umgebung regelmäßig gesichert und gewartet. Ein Zugriff auf das IT System ist nur mittels persönlicher Autorisierungen möglich.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bci GmbH haben sich an die geltenden IT-/EDV-Richtlinien zu halten. Für auftretende Fragen und bei Störungen steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein vertraglich gebundener externer IT-Dienstleister als Ansprechpartner zur Verfügung.

VERTRAULICHKEIT

Die bci GmbH gewährleistet, dass sämtliche Informationen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sind, der Geheimhaltung des Arbeitsvertrages unterliegen und gegenüber unbefugten Dritten weder während, noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden dürfen. Dies gilt nicht, wenn die vorherige schriftliche Zustimmung durch den Geschäftsführer der bci GmbH vorliegt oder die Offenlegung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht.

KORRUPTIONSVERBOT UND INTERESSENSKONFLIKTE

Bei der bci GmbH werden Geschäftsentscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens getroffen. Wir lehnen alle Arten der Korruption, Bestechung und Erpressung ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keiner Weise durch unrechtmäßige geldwerte Leistungen oder sonstiger Vorteile beeinflusst werden.

Zuwendungen, etwa im Rahmen von Einladungen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, die dem Zweck dienen, Geschäftsbeziehungen zu fördern oder Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren, sind zulässig. Voraussetzung ist, dass diese einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht als Gegenleistung für einen unrechtmäßigen Vorteil angenommen oder gewährt werden. Die Zuwendung darf keinen unangemessen hohen Wert haben und weder die Grenzen der Geschäftsüblichkeit noch den normalen Lebensstandard des Empfängers unverhältnismäßig überschreiten.

Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sollte ein Interessenkonflikt bedingt durch ein persönliches Interesse einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiters bestehen, deren Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, so ist dieser rechtzeitig offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen der oder dem Betroffenen keine Nachteile.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass diese gegen alle Arten der Korruption, Bestechlichkeit und Erpressung vorgehen.

EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

Die bci GmbH behält sich vor, die Einhaltung der hier festgelegten Standards in geeigneter Form, beispielsweise im Rahmen von Audits, zu überprüfen und ggf. anzupassen. Bei Verstößen gegen Gesetze und die hier festgelegten Standards handeln wir konsequent, unter anderem durch das Ergreifen arbeitsrechtlicher Schritte oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen.

Isernhagen, 20. November 2020